Webarkitekt webarkitekt
Startseite Studio Leistungen Blog Kontakt
Projekt starten
Startseite Studio Leistungen Blog Kontakt Projekt starten
  1. Startseite
  2. Blog
  3. Barrierefreie Website Pflicht? BFSG für Freiburger KMU

Barrierefreie Website Pflicht? BFSG für Freiburger KMU

Vom Webarkitekt-Studio · 28. August 2026

Person mit Sehbehinderung nutzt einen Screenreader am Computer, um eine Website zu bedienen
Foto: Shoper .pl / Pexels

Vielleicht hast du schon davon gehört: Das Thema Barrierefreiheit im digitalen Raum gewinnt stark an Bedeutung. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, kommen auf viele Unternehmen neue Pflichten zu. Als Inhaber eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) in Freiburg und Südbaden fragst du dich zu Recht, ob auch deine Unternehmenswebsite davon betroffen ist und was du jetzt tun solltest. Wir erklären dir, was das BFSG für dich bedeutet, welche Fristen wichtig sind und warum es sich lohnt, das Thema frühzeitig anzugehen – auch wenn es für dich noch keine direkte Pflicht ist.

Was ist das BFSG und wen betrifft es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der Europäischen Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA). Sein Ziel ist es, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Seit dem 28. Juni 2022 ist es in Kraft, und ab dem 28. Juni 2025 müssen die Anforderungen in weiten Teilen umgesetzt sein.

Die direkte Pflicht zur Barrierefreiheit gilt ab Mitte 2025 für folgende Produkte und Dienstleistungen:

  • Websites und mobile Anwendungen (Apps) von Unternehmen, die digitale Dienstleistungen erbringen, zum Beispiel Online-Banking, E-Commerce (Online-Shops) oder Transportdienstleistungen.
  • Endgeräte mit interaktiven Computer-Betriebssystemen.
  • Verbraucherendgeräte für Telekommunikationsdienste.
  • Geldautomaten, Ticketautomaten und Check-in-Automaten.
  • E-Reader und deren Software.

Besonders relevant für dich als Freiburger Geschäftsinhaber ist die Tatsache, dass das BFSG in erster Linie Unternehmen betrifft, die „Dienstleistungen für Verbraucher erbringen“. Das schließt explizit auch den Online-Handel und digitale Serviceportale ein. Ein kleiner Handwerksbetrieb aus dem Mooswald, der lediglich eine Website erstellt, um seine Leistungen vorzustellen und Kontaktmöglichkeiten anzubieten, ist heute noch nicht direkt in der Pflicht. Anders sieht es aus, wenn dieser Betrieb einen Online-Shop für Ersatzteile oder eine App zur Terminbuchung anbietet. Dann fallen diese digitalen Produkte unter das BFSG.

Ist deine Freiburger Unternehmenswebsite betroffen? Die KMU-Ausnahme verstehen

Die gute Nachricht zuerst: Das BFSG sieht eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor, die digitale Dienstleistungen anbieten. Ein Kleinstunternehmen hat weniger als 10 Beschäftigte und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Für diese Unternehmen gilt die Barrierefreiheitspflicht zunächst nicht, *es sei denn*, die Umsetzung wäre für sie nicht zumutbar.

Diese Ausnahme ist allerdings mit Vorsicht zu genießen. Sie ist als „Schutzwall“ gedacht, kann aber auch schnell zu einer trügerischen Sicherheit führen. Die Definition der Unzumutbarkeit ist eng gefasst und berücksichtigt Faktoren wie unverhältnismäßig hohe Kosten oder technische Machbarkeit. Es ist keine Freikarte, sich gar nicht mit dem Thema zu beschäftigen. Mittelständische Unternehmen (KMU) mit mehr als 10 Mitarbeitern oder einem höheren Umsatz sind in der Regel nicht von dieser Kleinstunternehmens-Regelung ausgenommen, wenn sie unter die genannten Produkt- und Dienstleistungskategorien fallen.

Stell dir vor, du betreibst eine Physiotherapiepraxis im Stühlinger und bietest Online-Terminbuchungen an, oder deine Kanzlei in Herdern ermöglicht das Herunterladen von Formularen für Mandanten. Wenn du ein größeres KMU bist, könnten diese digitalen Dienste ab dem 28. Juni 2025 unter das Gesetz fallen. Auch wenn du denkst, deine Website ist nur eine Visitenkarte – überleg, ob sie in Zukunft zum Beispiel mit einem kleinen Online-Shop oder interaktiven Servicefunktionen erweitert werden soll. Dann wird Barrierefreiheit relevant.

Warum du jetzt schon aktiv werden solltest – auch ohne direkte Pflicht

Selbst wenn dein KMU in Freiburg nicht direkt von den aktuellen BFSG-Pflichten betroffen ist, gibt es überzeugende Gründe, warum du das Thema Barrierefreiheit nicht auf die lange Bank schieben solltest:

  1. Zukunftssicherheit und Rechtssicherheit: Gesetze können sich ändern. Was heute noch eine Ausnahme ist, kann morgen zur Pflicht werden. Eine frühzeitige Anpassung schützt dich vor zukünftigem Stress und teuren Nachrüstungen. Ein späterer Website-Relaunch, der Barrierefreiheit von Grund auf integrieren muss, ist meist aufwendiger.

  2. Erweiterter Kundenkreis: Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leben weltweit über 1 Milliarde Menschen mit einer Behinderung. In Deutschland sind es über 7,8 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung. Hinzu kommen unzählige Menschen mit temporären Einschränkungen (z.B. einem gebrochenen Arm), altersbedingten Seheinschränkungen oder technischen Barrieren (z.B. schlechte Internetverbindung, kleine Bildschirme). Eine barrierefreie Website erreicht diese große Zielgruppe, die sonst ausgeschlossen wäre. Für eine kleine Kaffeerösterei in der Konviktstraße bedeutet das, dass auch ein sehbeeinträchtigter Kunde problemlos die Öffnungszeiten finden oder neue Bohnen bestellen kann.

  3. Verbessertes Nutzererlebnis für alle: Barrierefreiheit ist kein Spezialfall, sondern gutes Webdesign für jeden. Klare Strukturen, hohe Kontraste, eine intuitive Navigation und schnelle Ladezeiten sind vorteilhaft für alle Nutzer. Deine Website wird einfacher zu bedienen, was zu einer längeren Verweildauer und mehr Interaktionen führt. Eine optimierte Ladezeit von weniger als 500 Millisekunden ist nicht nur gut für die Barrierefreiheit, sondern auch für jeden Besucher.

  4. SEO-Vorteile: Viele Anforderungen an eine barrierefreie Website überschneiden sich mit den Empfehlungen für eine gute Suchmaschinenoptimierung (SEO). Korrekte semantische HTML-Strukturen, aussagekräftige Alt-Texte für Bilder, gute Lesbarkeit und saubere Code-Struktur werden von Google belohnt. Ein erfahrener Anbieter für Webdesign in Freiburg achtet auf solche Punkte von Anfang an.

  5. Imagegewinn und soziale Verantwortung: Unternehmen, die sich für Barrierefreiheit einsetzen, zeigen soziale Verantwortung. Das stärkt dein Image bei Kunden, Partnern und Mitarbeitern. Es ist ein klares Zeichen, dass du alle Menschen willkommen heißt und Wert auf Inklusion legst. In einer Stadt wie Freiburg, die stark auf Nachhaltigkeit und soziale Werte setzt, ist das ein echter Wettbewerbsvorteil.

Was bedeutet „barrierefrei“ konkret für deine Website?

Eine barrierefreie Website ist für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen nutzbar. Hier einige konkrete Punkte:

  • Alternativtexte für Bilder: Alle relevanten Bilder haben beschreibende Alternativtexte, die von Screenreadern vorgelesen werden können.
  • Tastaturbedienbarkeit: Die gesamte Website ist ohne Maus, nur mit der Tastatur, navigierbar. Das ist entscheidend für Nutzer mit motorischen Einschränkungen.
  • Ausreichende Kontraste: Texte und Bedienelemente heben sich klar vom Hintergrund ab. Der Kontrast muss einen bestimmten Wert (gemäß WCAG 2.1 Richtlinien) erreichen.
  • Anpassbare Schriftgrößen: Nutzer können die Schriftgröße im Browser verändern, ohne dass das Layout zerbricht.
  • Klare Struktur und Überschriften: Inhalte sind logisch mit Überschriften (H1, H2, H3 etc.) gegliedert, was die Orientierung erleichtert.
  • Verständliche Sprache: Einfache, klare Formulierungen ohne unnötigen Fachjargon.
  • Bedienbare Formulare: Formularfelder sind eindeutig beschriftet und Fehlermeldungen klar verständlich.
  • Transkripte und Untertitel: Videos und Audioinhalte bieten Alternativen für Gehörlose oder Sehbehinderte.

Wie du Barrierefreiheit smart und kosteneffizient umsetzt

Du musst nicht sofort deine ganze Website über den Haufen werfen. Beginne mit einer Bestandsaufnahme. Ein erster Accessibility-Check kann oft schon erste Anhaltspunkte geben. Es gibt kostenlose Online-Tools, die dir einen Überblick verschaffen können, auch wenn sie keine umfassende Prüfung ersetzen.

Ein professionelles Audit durch eine Webagentur für Webentwicklung wie Webarkitekt ist der nächste Schritt. Die Kosten für ein solches Audit für eine kleinere Unternehmenswebsite starten oft im Bereich von 500 bis 1.500 Euro. Es identifiziert die größten Barrieren und zeigt dir auf, wo du mit vergleichsweise geringem Aufwand viel erreichen kannst. Manche Anpassungen, wie das Ergänzen von Alt-Texten oder das Anpassen von Kontrastwerten, sind schnell umgesetzt und kosten unter 1.000 Euro. Komplexere Änderungen, etwa bei der Umstellung eines gesamten Online-Shops auf barrierefreie Formulare, können je nach Umfang und Komplexität der Website 5.000 bis 15.000 Euro oder mehr erfordern. Der Zeitaufwand variiert ebenfalls stark: Einfache Korrekturen sind oft in wenigen Stunden erledigt, größere strukturelle Änderungen können mehrere Wochen dauern.

Denk daran: Barrierefreiheit ist ein Prozess, keine einmalige Aufgabe. Es lohnt sich, von Anfang an darauf zu achten – besonders, wenn du eine neue Website planst oder deine bestehende umfassend überarbeiten möchtest. Das erspart dir langfristig Kosten und Mühen.

Das BFSG bringt das Thema Barrierefreiheit stärker ins Bewusstsein. Auch wenn dein Freiburger KMU noch nicht direkt von der Pflicht betroffen ist, ist es klug, sich schon jetzt damit auseinanderzusetzen. Du verbesserst damit nicht nur dein Image, sondern erreichst mehr Kunden und schützt dich vor zukünftigen Anforderungen. Wir von Webarkitekt stehen dir gerne zur Seite, um deine Website barrierefreier zu gestalten und zukunftssicher aufzustellen. Sprich uns einfach an.

#BFSG#Barrierefreiheit#KMU#Webdesign Freiburg#Digitale Barrierefreiheit
FAQ

Häufige Fragen

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für KMU?

Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das die Barrierefreiheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen verbessern soll. Es betrifft primär Unternehmen, die Online-Shops, Apps oder andere digitale Verbraucherdienstleistungen anbieten. Für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter, unter 2 Mio. Euro Umsatz) gibt es unter Umständen Ausnahmen.

Wann wird meine Unternehmenswebsite durch das BFSG zur Barrierefreiheit verpflichtet?

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites und mobile Anwendungen barrierefrei sein, wenn sie digitale Dienstleistungen für Verbraucher erbringen. Dies gilt jedoch nur für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, wie Online-Shops, Bank-Apps oder Ticketdienste. Eine reine Unternehmenswebsite als digitale Visitenkarte ist derzeit in der Regel nicht direkt betroffen, außer wenn sie interaktive Servicefunktionen anbietet und du kein Kleinstunternehmen bist.

Welche Vorteile hat eine barrierefreie Website für mein Freiburger Unternehmen?

Eine barrierefreie Website erweitert deinen Kundenkreis erheblich, da sie auch für Menschen mit Behinderungen oder temporären Einschränkungen nutzbar ist. Zudem verbessert sie das Nutzererlebnis für alle Besucher, kann SEO-Vorteile bringen und stärkt das Image deines Unternehmens als sozial verantwortungsbewusster Akteur in Freiburg.

Was sind die ersten Schritte, um meine Website barrierefrei zu machen?

Beginne mit einer Bestandsaufnahme oder einem professionellen Accessibility-Audit deiner Website, um die größten Barrieren zu identifizieren. Priorisiere dann die wichtigsten Anpassungen, wie zum Beispiel Alt-Texte für Bilder, verbesserte Tastaturnavigation oder ausreichende Farbkontraste. Es ist ein fortlaufender Prozess, der am besten schrittweise umgesetzt wird.

Kann ich die Barrierefreiheit meiner Website selbst prüfen?

Du kannst erste grundlegende Prüfungen mit kostenlosen Online-Tools oder manuell (z.B. durch Tastaturnavigation) vornehmen. Für eine umfassende und rechtskonforme Prüfung ist es jedoch ratsam, eine auf Barrierefreiheit spezialisierte Agentur oder Experten zu beauftragen. Diese können dir helfen, alle relevanten Richtlinien einzuhalten und eine valide Einschätzung zu geben.
Was wir für dich bauen können
Freiburg im Breisgau Webentwicklung in Freiburg: Homepage, Website oder Web-App erstellen lassen Freiburg im Breisgau Webdesign in Freiburg Unternehmenswebsites Website oder Homepage erstellen lassen – von einem Studio, das liefert

Hast du etwas, das es zu bauen lohnt?

Projekt starten Studio anschreiben

webarkitekt.

Studio

  • Über uns
  • Leistungen
  • Prozess
  • Kontakt

Leistungen

  • Webentwicklung Freiburg
  • Webdesign Freiburg
  • Webagentur Basel & Südbaden
  • Website erstellen lassen
  • Website-Kosten
  • Web-App entwickeln lassen
  • Django-Entwicklung
  • Online-Shop erstellen lassen
  • Website-Relaunch
  • Freelance Webentwickler

Sitemap

  • Startseite
  • Studio
  • Blog
  • Stimmen

Rechtliches

  • Datenschutz
  • Impressum

Sprachen

© 2026 Webarkitekt — Freiburg, Deutschland Mit Sorgfalt gebaut, mit Bedacht ausgeliefert.